Infos für Polizeibewerber
Gemäß den gültigen Bewerbungsrichtlinien für den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen muss bis zum 01.08. des Einstellungsjahres das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, das nicht älter als zwölf Monate ist, beim IAF NRW vorgelegt bzw. eingesandt werden . Wir möchten darauf hinweisen, dass es für das Jahr 2007 eine Übergangsregelung mit geänderten Fristen gab.
Für das DLRG-Rettungsschwimmabzeichen -Bronze- sieht die DLRG-Prüfungsordnung einen Ausbildungsumfang von mindestens 12 Stunden Theorie und Praxis vor. Die Kurse finden in unseren Ausbildungszentren (Hallenbädern) jeweils wöchentlich statt. Folglich dauert der Erwerb des Abzeichens mindestens ein Quartal. Dazu kommt, dass in den Sommerferien keine Ausbildung stattfindet. In den jeweiligen Ausbildungszentren wird in der Regel jedes Quartal ein Kursus angeboten (Änderungen ausdrücklich vorbehalten).
Bitte beherzigt deshalb folgenden Hinweis: Melde Dich rechtzeitig für den Lehrgang "Rettungsschwimmabzeichen -Bronze-", d.h. bis spätestens Ende Februar über das Internet oder im jeweiligen Ausbildungszentrum an. Besser wäre jedoch eine Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, da der letzt mögliche Kurs ggf. überfüllt sein könnte und deshalb nicht alle angemeldeten Interessenten eingeladen werden.